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aus der Schuldenfalle
Schulden in Deutschland Deutschland versteht sich als eines der führenden Industrie- und Wohlstandsländer der Welt. Doch es gibt auch eine Kehrseite der Medaille. Mehr als zur Zeit 3,5 Millionen Haushalte (also rund 7,5 Millionen Menschen) in Deutschland sind überschuldet. Das monatliche Einkommen dieser Menschen reicht nicht aus, um Lebenshaltungskosten und Finanzverpflichtungen einzuhalten. Somit ist die Zahl der überschuldeten Menschen in Deutschland weit höher, als die der Arbeitslosen! Seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahre 1999 steigt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen jährlich bedrohlich an. Jeder zweite Bundesbürger ist verschuldet. Bedrohlich wird die Situation, wenn aus der Verschuldung eine Überschuldung wird! Als überschuldet gilt, wer von seinem Einkommen, nach Abzug der festen Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel, Bekleidung usw.) seinen Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Wenn sie in einer solchen Situation sind, sollten sie schnellstmöglich handeln! Wenn sie zu keiner Lösung mit ihren Gläubigern kommen, sollten sie sofort die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch nehmen! Hierdurch können weitere Kosten und Unannehmlichkeiten erspart werden. Nehmen sie Abstand von Kreditvermittlern und unseriösen „Schuldenregulierern“, wie sie sich auch in Ostwestfalen tummeln. So können wir helfen In unseren Beratungsstellen bieten wir professionelle und qualifizierte Hilfe an. Im Rahmen von Erstgesprächen analysieren wir ihre Situation und zeigen ihnen die verschiedenen Lösungswege auf. Nähere Informationen hierüber erhalten sie im Rahmen des grundsätzlich kostenfreien Erstgespräches. Wir vermitteln keine Kredite und/oder Versicherungen! So können sie helfen Sie können durch ihre Mithilfe die Bearbeitungszeit bei uns deutlich verringern, wenn sie folgende Punkte vor dem ersten Beratungsgespräch beachten: · Bringen sie einen aktuellen Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit, Rentennachweis o.ä.) zur Erstberatung mit · Bringen sie zur Erstberatung ihre Gläubigerunterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide) mit · Stellen sie eine Auflistung ihres ggf. vorhandenen Vermögens zusammen (Lebensversicherungen, VWL, Sparguthaben, Forderungen die sie gegen Dritte haben o.ä.) Eine gute Vorarbeit durch sie hilft uns, ihren Fall zeitnah zu beurteilen und zu bearbeiten. Je vollständiger ihre Unterlagen im Erstgespräch sind, desto schneller können wir für sie tätig werden. Bitte teilen sie uns im Laufe der Beratung jeden Wohnortwechsel umgehend mit. Nur so ist eine reibungslose Bearbeitung gewährleistet.
Ihr Team der AUF-Schuldnerhilfe
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