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Girokonto
Darf die Bank mein Girokonto kündigen? Kreditinstitute bzw. Banken und Sparkassen dürfen frei entscheiden,
mit wem sie Verträge abschließen oder eben nicht. Wenn Ihr
Kreditinstitut Sie etwa wegen Ihrer Abgabe einer Eidesstattlichen
Versicherung oder Ihrem Arbeitsplatzverlust als „Risikokunden“
einstuft, dann darf es Ihnen kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob
Sie Ihr Konto dort womöglich schon ganz lange haben. Gerade wenn Sie überschuldet sind, sollten Sie alles daran setzen,
solch ein Konto auf Guthabenbasis bei Ihrem Kreditinstitut einzurichten.
Suchen Sie gegebenenfalls die Unterstützung durch die
Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Das Kreditinstitut verweigert die Einrichtung eines Girokontos auf
Guthabenbasis?
Was können Sie tun:
Musterbriefe: Briefe an Kreditinstitute
Ihr Team der AUF-Schuldnerhilfe
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